Startseite
Termine
Anmeldung
WICHTIG
Kontakt
Interessante Links
DS - GVO
Impressum


                   eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

diese müßen Sie bei Beginn des Lehrgangs vorlegen.

Bitte bedenken Sie, das diese Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Bearbeitungszeit von ca. 2 bis 6 Wochen bedarf.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit der Waffensachkunde zu tun und wird für die Waffensachkunde nicht benötigt.

Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ersetzen.

- NEU -  Anträge können Sie bei den Waffen-Behörden Online abrufen!
               Kreisverwaltungen usw.  ---Anträge ca. 2-6 Wochen

(Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 32 der 1. SprengV.)